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Der Wahl-Elternabend

Alle 2 Jahre wird, spätestens 6 Wochen nach Schulanfang, in jeder Klasse der/die Elternvertreter/in sowie ein/e Stellvertreter/in gewählt, die den Elternbeirat der Klasse bilden. Dies erfolgt in geheimer Wahl und in getrennten Wahlgängen. Wie diese Wahl abläuft und welche Formalitäten dabei zu beachten sind, regelt die Wahlordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen.

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Der Wahlabend

Der erste Elternabend verläuft immer wieder in ähnlicher Form. Meist folgen fast alle Eltern der Einladung. Die Klassenleitung begrüßt am Wahlabend die Eltern. Sie/er hat bereits die Vorbereitungen für die Wahl getroffen. Stimmzettel und Formulare liegen bereit.

Informationen vor der Wahl

Niemand erwartet von den Eltern, dass sie wählen, ohne informiert zu sein. Die Eltern sollten daher vor der Wahl über ihre Rechte in geeigneter knapper Form unterrichtet werden. Dies kann ein ehemaliger Elternvertreter oder der Schulelternbeirat tun, und sich so auch gleich den neuen Eltern der Klasse vorstellen. Infos gibt es auch im Internet. Unter dem Link „Schulrecht“ findet sich auf dieser Homepage das neue Hessische Schulgesetz, das im § 100 ff über Elternrechte Aufschluss gibt.

Beschlussfähigkeit

Vor den Wahlen muss die Beschlussfähigkeit geprüft werden. Dazu müssen mindestens 5 Eltern anwesend sein. Sollte dies nicht der Fall sein, muss zu einem zweiten Wahlelternabend eingeladen werden. Die Einladungsfrist beträgt hier 5 Tage. Sollten erneut zu wenige Eltern kommen, entfällt die Wahl. Dann ist die Klasse im Schulelternbeirat nicht vertreten.

Wählbarkeit

Wählbar sind alle Eltern, die ein minderjähriges Kind in der Klasse haben und „Eltern“ im Sinne des Schulgesetzes sind. Eine Liste der Wahlberechtigten (Wählerliste) ist anzufertigen.

Der Wahlausschuss

Zur Durchführung der Wahl wird ein Wahlausschuss gewählt. Dies kann in offener Abstimmung geschehen. Wer dem Wahlausschuss angehört, darf wählen, kann aber nicht kandidieren! Seine Aufgaben sind:
- Kandidatenvorschläge sammeln
- Liste der Wahlberechtigten prüfen
- Stimmzettel verteilen
- Stimmzettel einsammeln
- Stimmen auszählen
- Wahlergebnis bekannt geben
- Die Gewählten fragen, ob sie das Amt annehmen
- Wahlniederschrift ausfüllen

Kandidatenvorschläge

Kandidatinnen und Kandidaten werden vorgeschlagen bzw. können sich auch selbst vorschlagen. Die Vorgeschlagenen stellen sich kurz vor und beantworten gegebenenfalls Fragen aus den Reihen der Eltern. Dann füllen die Wahlberechtigten die Stimmzettel aus, und die Wahl läuft entsprechend der Bestimmungen der Wahlordnung ab. Es darf nicht übersehen werden, dass bei Stimmgleichheit eine Stichwahl erfolgen muss zwischen denen, die die gleiche Stimmzahl erhielten; bringt die Stichwahl wieder Stimmgleichheit, dann entscheidet das Los. Es wird zweimal gewählt. Im ersten Wahlgang wird der Elternvertreter, im zweiten Wahlgang der Stellvertreter gewählt. Wer die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinigt, ist gewählt. Die Gewählten müssen dann erklären, ob sie die Wahl annehmen.

Wahlunterlagen

Die Wahlunterlagen verbleiben bei der/dem neu gewählten Elternvertreter und müssen für die Dauer der Amtszeit aufgehoben werden. Achtung: Namen und Kontaktdaten der neu gewählten Elternvertreter müssen dem zuständigen Sekretariat mitgeteilt werden, damit entsprechende Listen aktualisiert werden können!

Amtszeit

Bitte denken Sie daran, dass Sie als gewählte Elternvertreter bis zu einer möglicherweise anstehenden Neuwahl (!) in Ihrem Amt verbleiben, sodass Informationen des GEB zu Schuljahresbeginn an den Ihnen vorliegenden Klassenverteiler weitergeleitet werden können und so ein fortlaufender Informationsfluss an die Eltern gewährleistet werden kann.

Nachwahl

Wenn ein/e Elternvertreter/in das Amt vor Ablauf der Amtszeit abgibt oder das Kind die Klasse oder Schule wechselt, muss innerhalb von 6 Wochen ein/e neue/r Elternvertreter/in gewählt werden. Dies gilt auch, wenn Klassen geteilt oder zusammengelegt werden.
Diese neugewählten Vertreter sind nur für den Rest der Wahlperiode gewählt!

Und nun viel Erfolg bei der Wahl! :)
Ihr Vorstand GEB SBS

 

 

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